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Donnerstag, April 25, 2024
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Darf der Vermieter das warme Wasser abstellen?

Unter dem Vorwand der Energiekrise hat nun der erste Vermieter, die Wohnungsbaugesellschaft in Dippoldiswalde (Sachsen) die Warmwassernutzung rationalisiert. Hier liegt eindeutig ein Vertragsbruch seitens der Wohnungsgesellschaft vor, denn laut Mietvertrag ist die vierundzwanzigstündige Nutzung des warmen Wasser zu gewährleisten.

Laut Mieterschutzbund sind diese Massnahmen ein Grund zur Mietminderung, da durch den Vermieter die vertraglich abgeschlossenen Leistungen gegenüber der Mieter nicht eingehalten werden.

So kann man sich gegen diese Einschränkungen in die Gru wehren

  • kontaktieren Sie den Mieterschutzbund
  • reichen Sie mit ihrem Rechtsanwalt Klage gegen diese Massnahmen ein
  • Laut Beschluss vom Landgericht Berlin ist eine Mietminderung bei keinem warmen Wasser von 50% gerechtfertigt.

Gesundheitliche Gefahren vorprogrammiert

Durch das ständige Abstellen des warmen Wasser nimmt der Vermieter, hier die Wohnungsgesellschaft, die Bildung von Legionellen fahrlässig in kauf.

Wie vermehren sich Legionellen im Trinkwasser?

Legionellen fühlen sich bei Temperaturen zwischen 20 und 50 °C besonders wohl. Bei dieser Temperatur vermehren sie sich am meisten. Unter 20 °C steigt ihre Anzahl kaum und bei mehr als 60 °C werden sie abgetötet.

Quelle: wasserschnelltest.de

Beiträge von anderen Medien

https://www.focus.de/finanzen/…_id_110204022.html

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