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Dienstag, April 23, 2024
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Diskriminierung im Auftrag der Ampel-Regierung

Die Diskriminierung gegenüber russischen Mitbürgern in Deutschland nimmt Überhand. Nun hat die Staatsanwaltschaft München insgesamt drei Wohnungen und ein Bankkonto von russischen Mitbürgern beschlagnahmt.

Die Staatsanwaltschaft München I rechtfertigt diese Beschlagnahmungen mit den Sanktionen, die die Regierung gegenüber russischen Oligarchen verhängt hat.

Angeblich handele es sich um den ersten Fall in Deutschland, wo nicht nur Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen “eingefroren”, sondern gleich Sachwerte beschlagnahmt wurden.

so die Münchener Oberstaatsanwältin Anne Leiding.

Laut Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft wäre diese Beschlagnahmung möglich, da der Beschuldigte Mitglied der Staatsduma Russlands sei. Die Ehefrau des Abgeordneten mit Wohnsitz in München wird ebenfalls seitens der Staatsanwaltschaft beschuldigt.

Der Abgeornete soll damals im russischen Parlament für eine Entschließung gestimmt haben, die Präsident Wladimir Putin aufforderte, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine, Donezk und Luhansk als unabhängige Staaten anzuerkennen.

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