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Freitag, März 29, 2024
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Insolvenzverfahren

Der Ablauf eines Insolvenzverfahren

Insolvenz kennt man in der deutschen Umgangssprache auch unter dem Begriff Konkurs (gehen). Daher versteht man unter Insolvenz, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Gläubiger nicht nachkommen kann. Akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit, sowie Überschuldung sind Charakteristika der Insolvenz. Das aus der Insolvenz resultierende Insolvenzverfahren verfolgt das Ziel, die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners wiederherzustellen bzw. die Situation im geordneten Rahmen abzuwickeln. Dies geschieht entweder durch die Auflösung des Unternehmens (wenn der Schuldner keine Privatperson, sondern ein Unternehmen ist), oder durch Restschuldbefreiung bei Einzelpersonen.

Ein Insolvenzverfahren gliedert sich in neun Schritte, die im Folgenden kurz und übersichtlich dargestellt werden.

Eröffnungsbeschluss

Liegt einer drei oben genannten Gründe für Insolvenz vor, so beschließt das zuständige Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und macht dieses publik. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen nun binnen einer festgesetzten Frist geltend machen und die Bearbeitung des gerichtlichen Verfahrens geht nun auf den Rechtspfleger über.

Wirkungen der Eröffnung

Der sogenannte Insolvenzverwalter bekommt nun die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die sogenannte Insolvenzmasse übertragen und der zur Insolvenzmasse gehörende Besitz wird sofort in Beschlag genommen.

Insolvenzanfechtung

Die Insolvenzanfechtung tritt dann ein, wenn der Schuldner vor der Einleitung des Insolvenzverfahrens versucht hat, Teile der Insolvenzmasse beiseite zu schaffen und somit die Insolvenzmasse (für den Gläubiger) verringert hat. Ist dies der Fall, so kann der Gläubiger die Insolvenz anfachten und dafür sorgen, dass das anfechtbare Vermögen an die Insolvenzmasse zurück übertragen wird.

Berichtstermin

Spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin erstellt der Insolvenzverwalter eine Vermögensübersicht. Am Tag des Berichtstermins stellt der Insolvenzverwalter dann die wirtschaftliche Gesamtsituation des Gläubigers der sogenannten Gläubigerversammlung vor. Diese entscheidet dann über den Fortgang des Insolvenzverfahrens.

Prüfungstermin

Bei diesem Termin werden durch die Gläubigerversammlung alle Forderungen der Gläubiger nach Rang und Betrag geprüft.

Masse Bereinigung

Hier werden Gegenstände in Fremdeigentum (wie beispielsweise Immobilien) aus der Insolvenzmasse ausgesondert. Gegenstände die mit Absonderungsrechten behaftet sind (z. B. Pfandrechte) werden zur Zwangsversteigerung freigegeben. Auch wird in diesem Prozess oft ein außergerichtlich, gütlicher Vergleich angestrebt.

Verwertung

Nach dem Berichtstermin setzt der Insolvenzverwalter die Verwertung der Insolvenzmasse in Gang, was auf drei verschiedene Art und Weisen passieren kann:

Liquidierung: das Gesamtvermögen wird normalerweise in Form von Zwangsversteigerungen verwertet und Gläubiger aus dem Erlös ausgezahlt
Sanierung: die erwirtschafteten Gewinne nach der Sanierung gehen auf die Gläubiger über
Übertragung: das Unternehmen wird an ein anderes Unternehmen verkauft und die Gläubiger so befriedigt Verteilung: Sobald die Insolvenzmasse in Geld umgesetzt wurde, werden zunächst die Kosten für das Insolvenzverfahren daraus getilgt. Danach werden aus der verbleibenden Geldmasse alle Gläubiger befriedigt.

Abschluss des Insolvenzverfahrens

Nach der Schlussverteilung wird die Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht beschlossen.

Sein oder nicht sein...

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