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Freitag, März 29, 2024
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Schutzräume im Landkreis Germersheim

Heute habe ich eine Anfrage an den Landrat des Kreises Germersheim, Herrn Dr. Fritz Brechtel, bezüglich vorhandener Schutzräume für Menschen im Landkreis Germersheim gestellt. Der Inhalt meiner Anfrage war in wie fern Räumlichkeiten zum Schutz der Bevölkerung vor einem Angriff mit atomaren oder chemischen Waffen im Landkreis Germersheim zur Verfügung stehen.

Eine Antwort vom Landrat kam auch prompt, in der er mitteilte das er als Landrat in einem solchen Fall nicht zuständig sei und verwies mich mit meinen Fragen auf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Damit die Menschen in Deutschland sicher leben können, verfügt Deutschland über ein gesamtgesellschaftliches Sicherheitssystem auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen. Polizei, Bundeswehr, Nachrichtendienste, Akteure im Bevölkerungsschutz sowie Infrastrukturbetreibende sind dabei Teile des Sicherheitssystems.

Die Kommunen werden tätig bei:

  • Alltagsereignissen
  • Rettungsdiensten
  • Brandschutz
  • Technischer Hilfe

Die Länder werden tätig bei:

  • Lokalen und regionalen Großschadenslagen

Der Bund wird tätig bei:

  • Schadenslagen von nationaler Bedeutung
  • Kriegerischen Konflikten
  • Amts- und Katastrophenschutzhilfe des Bundes im Inland&Ausland

Der Zivilschutz der Bevölkerung ist Aufgabe des Bundes. Dies ist in § 1 ZSKG sowie Artikel 73 des Grundgesetzes geregelt. Damit soll die Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren geschützt werden. Die Aufgaben des Zivilschutzes sind unter anderem z.B. die Warnung der Bevölkerung oder Schutzbau.

Seit 2004 nimmt diese Aufgabe das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK, wahr. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse stellt man sich natürlich die Frage nach Schutzräumen. Öffentliche Schutzräume wie z. B. Luftschutzbunker gibt es nicht mehr.

Im Jahr 2007 beschlossen Bund und Länder gemeinsam, öffentliche Schutzräume nicht weiter zu erhalten. Mit dem Fall der Mauer und der Beendigung des Ost-West-Konflikts schien das Szenario eines konventionellen Krieges mit großflächigen Bombardierungen und dem Einsatz chemischer und nuklearer Waffen nicht mehr zeitgemäß.

Doch auch ohne öffentliche Einrichtungen gibt es natürlich Schutzmöglichkeiten. Da das BBK für Zivilschutz zuständig ist – also den Schutz der Bevölkerung im Falle eines Krieges -, haben diese schon vor einigen Jahren Empfehlungen formuliert, die auf der nachfolgenden Internetseite des BBK zur Verfügung gestellt werden.

https://www.bbk.bund.de/

Neben Antworten zur aktuellen Lage gibt es dort Tipps für verschiedene Notsituationen und Verhalten in besonderen Gefahrenlagen.

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