Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16.12.2008 – AZ: B 4 AS 49/07 R – entschieden, dass Kosten für eine Einzugsrenovierung angemessene Kosten der Unterkunft sind, wenn die Einzugsrenovierung ortsüblich und erforderlich zur Herstellung des Wohnstandards
