Mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 27. Februar 2008 erfolgte Klarstellung zum Umgang mit Kosten für Warmwasserbereitung und Strom bei Hartz IV.In vielen Kommunen geltende Rechtspraxis, von Sozialleistungen pauschal festgelegte Prozentwerte der Wohnkosten für Strom und
